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Zur Testung auf das Coronavirus sind seit 1. Mai neben der RT-PCR auch andere Nukleinsäure-Amplifika­tionsverfahren unter der GOP 32816 abrechnungsfähig. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, die die Leistung abrechnen dürfen, müssen verpflichtend an den Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung teilnehmen.

Eine weitere Anpassung gibt es bei der Frist für die Befundübermittlung des beta-Coronavirus-SARS-CoV-2- Tests: Die Vorgabe, dass der Befund innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden muss, wird vorüberge­hend rückwirkend zum 1. Februar aus dem Leistungsinhalt der Laborziffer gestrichen.

Hintergrund ist, dass fehlende Reagenzien und Verbrauchsmaterialien aufgrund von Lieferengpässen Ver­zögerungen bei den Untersuchungsabläufen verursacht haben. Die Maßgabe soll bei gesicherter Versor­gungslage wiederaufgenommen werden.

Praxisinfo: Themen unter anderem Praxisbesuche, Kurzarbeitergeld und Tests (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.