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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gestern, 9. Juni, eine neue Verordnung für Testungen zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus veröffentlicht. Künftig sollen vor allem jene Personen umfassender als bisher getestet werden, bei denen noch keine Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegen. Zudem enthält die Verordnung Regelungen zur Finanzierung von Tests auf Veranlassung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).

Durch die neue Verordnung sind nun auch Testungen asymptomatischer Personen möglich, die engen Kontakt mit einem Infizierten hatten. Anspruchsberechtigt auf einen Test sind unter anderem auch Pflegekräfte, Krankenhauspersonal, Mitarbeiter von Schulen und Kitas sowie Nutzer der geplanten freiwilligen Corona-Warn-App. Ebenso Personen, die sich in einem Gebiet aufhalten oder aufgehalten haben, in dem laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung in diesem Gebiet mehr als 50 Fälle pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt.

Entstandene Laborkosten für Testungen asymptomatischer Personen, die vom ÖGD angeordnet wurden, werden künftig und rückwirkend bis zum 14. Mai aus den Reserven des Gesundheitsfonds finanziert. Der ÖGD kann künftig auch Reihentests unter anderem in Schulen, Kindertagesstätten, Rehaeinrichtungen, Dialysezentren, Asylbewerberheimen sowie Justizvollzugsanstalten anordnen, die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus dem Gesundheitsfonds.

Testungen auch vor Krankenhausbehandlungen

Vorgesehen ist auch, dass künftig alle Patienten vor einer Aufnahme in einem Krankenhaus im Rahmen der vorstationären Behandlung auf eine mögliche Infektion getestet werden – dies gilt auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in Einrichtungen für ambulantes Operieren.

Vergütung der ärztlichen Leistung noch ungeklärt

Während die Übernahme der Laborkosten durch die neue BMG-Verordnung eindeutig aus dem Gesundheitsfonds finanziert wird, obliegt die Vergütung für die Abstrichentnahme dem ÖGD.  Hierzu soll es in den kommenden Tagen auf Landesebene eine Klärung bzw. Präzisierung geben. Sobald konkrete Angaben dazu vorliegen, werden wir darüber zeitnah informieren.

  

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.