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Die wiederholte Änderung der Corona-Testverordnung – zuletzt zum 1. Dezember 2020 – machte auch Anpassungen bei den Formularen OEGD und 10C für die Beauftragung des Labortests auf SARS-CoV-2 notwendig. Das führt dazu, dass manche Formularvorlagen zum Jahresende ungültig werden, andere für eine Übergangszeit gelten und wieder andere zum Januar 2021 neu eingeführt werden. Die Formulare tragen unten rechts einen Aufdruck für das Jahr und den Monat, in dem sie eingeführt wurden – zum Beispiel „11.2020“. Dieser Aufdruck macht die Fassungen unterscheidbar. Wir haben die Änderungen und Gültigkeit der einzelnen Formulare im Folgenden für Sie zusammengefasst:

Muster OEGD

Vorlage 08.2020– Grundlage: TestV vom 1.8.2020
– Verwendung bis 31.12.2020
Vorlage 11.2020– Grundlage: TestV vom 14.10.2020
– Verwendung bis Restbestände aufgebraucht sind (keine Stichtagsregelung)
Vorlage 12.2020– Grundlage: TestV vom 1.12.2020
– Verwendung ab: 16.12.2020
Änderung: Ankreuzfeld für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland entfällt
– Laborveranlassung für asymptomatische Personen nach TestV (inkl. Corona-Warn-App)

Hinweis: Werden Antigen-Schnelltests durchgeführt, ist kein Auftrag nach Formular OEGD erforderlich, da das Abstrichmaterial in der Praxis untersucht wird. Die Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen erfolgt in diesen Fällen in der Arztpraxis.

Um Engpässe zu vermeiden, wird der Formularservice so lange Formulare der Fassung „11.2020“ verschicken, bis die Restbestände aufgebraucht sind. Erst dann erfolgt die Auslieferung des neuen Formulars OEGD in der Fassung „12.2020“. Der Übergang von der Version „11.2020“ zu „12.2020“ erfolgt damit ohne Stichtagsregelung.

Muster 10C

Das Formular 10C soll künftig einzig für die Beauftragung einer diagnostischen Abklärung, also des Verdacht auf eine Corona-Infektion aufgrund von Symptomen, verwendet werden. Alle weiteren Aufträge zu Testungen erfolgen über das Formular OEGD.

Vorlage 6.2020– Verwendung bis: 31.12.2020
Vorlage 01.2020– Verwendung ab: 1.1.2021
– Änderung: Ankreuzfeld „Testung nach Meldung erhöhtes Risiko durch Corona‐Warn‐App (GOP 32811)“ entfällt
– Laborveranlassung für: symptomatische Patienten (EBM)

KVNO Praxisinfo | Themen: Aufbau Impfzentren, Zuschläge für ambulantes Operieren, FFP-2-Masken für Risikopatienten, Experten beantworteten Ärzte-Fragen (PDF, 480 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.