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Unter finden Sie jetzt weitere Fragen und Antworten zu Coronatests im Auftrag des ÖGD und den neuen Formularen „Muster 10C“ und „Muster OEGD“. Während das „Muster 10C“ inzwischen über den bekannten Formularversand angefordert werden kann, steht das „Muster OEGD“, das nur über das jeweilige Gesundheitsamt angefordert werden kann, in Nordrhein noch nicht zur Verfügung.

Es wird noch erstellt. Vor der Testung asymptomatischer Patienten müssen sich Vertragsärzte daher an das Gesundheitsamt wenden und sich vom Gesundheitsamt für die Durchführung der Testung beauftragen lassen.

Die Vergütung der ärztlichen Leistung für den Abstrich bei asymptomatischen Personen nach Auftrag durch den ÖGD erfolgt über den ÖGD und nicht über den EBM und kann daher nicht über die KVNO abgerechnet werden.

Zur Vereinfachung dieses Verfahrens wird zurzeit über eine Vereinbarung zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und den KVen auf Landesebene zur Vergütung von Testungen asymptomatischer Personen, die Vertragsärztinnen und -ärzte im Auftrag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vornehmen sollen, verhandelt.

KVNO Praxisinfo | Themen: Freiwilligen-Register, FAQ zu SARS-CoV-2-Tests, Patienteninformationen und Bürokratie in der Corona-Krise (PDF, 550 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.