Die Weltgesundheitsorganisation hat drei zusätzliche Kodes für SARS-CoV-2 eingeführt. Damit können unter anderem nun auch Erkrankungen abgebildet werden, die im Zusammenhang mit einer überstandenen Coronavirus-Krankheit stehen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation die ICD-10-GM angepasst und dafür neue Schlüsselnummern unter U08- bis U10 aufgenommen: U08.9 für COVID-19 in der Eigenanamnese, U09.9! für Post-COVID-19-Zustand und U10.9 für multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19.
Neue Kodes ab Januar im PVS
Die neuen Kodes stehen ab 1. Januar 2021 im Praxisverwaltungssystem (PVS) zur Verfügung und sind nach Paragraf 295 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung anzuwenden.
Drei U07.-Kodes für den Übergang
Das BfArM hat übergansweise unter U07.- drei alternative Kodes für das laufende vierte Quartal mit identischem Inhalt belegt. Somit können die entsprechenden Fälle bereits für dieses Quartal erfasst und gekennzeichnet werden. Voraussetzung ist, dass die aktualisierten Dateien bereits in die Softwaresysteme integriert werden konnten.
Einen kompletten Überblick über die häufigsten Kodes im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 finden Sie bei der KBV