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Das Bundesgesundheitsministerium hat die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) erneut überarbeitet. Sie ist heute in Kraft getreten. Die Anpassung betrifft Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen tätig sind. Sie rücken in die Gruppe 2 mit hoher Priorität vor – bisher waren sie der dritten Gruppe mit erhöhter Priorität zugeordnet. In der Verordnung heißt es zur Begründung, die Anpassung der Impfpriorisierung solle eine zügige und sichere Umsetzung der Öffnungsstrategien der Länder im Hinblick auf die Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen ermöglichen. An der Impfpriorisierung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ändert sich durch die Novelle nichts. Hier gilt weiterhin, was die CoronaImpfV vom 8. Februar vorgibt und das NRW-Gesundheitsministerium in einem Erlass für die Kreise und kreisfreien Städte dazu regelt (siehe Corona-Praxisinformation vom 19. Februar).

„Nur geschützte Lehrer und Erzieher können die Kinder langfristig und sicher betreuen. Insofern ist das Vorziehen dieser Gruppe bei der Corona-Schutzimpfung zu begrüßen. Gleichwohl muss dabei aber auch klar sein: Wegen der derzeit noch begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe kann sich dadurch der gesamte Impfprozess der Berechtigten mit höchster und hoher Priorität erheblich in die Länge ziehen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir halten in diesem Zusammenhang unsere Forderung nach einer zügigen Durchimpfung der Niedergelassenen im Rheinland uneingeschränkt aufrecht.“ Gerade wenn in Kürze auch in den Praxen gegen das Coronavirus geimpft werden solle, müsse schließlich auch dort sichergestellt sein, dass vom medizinischen Personal kein Infektionsrisiko für die Impfwilligen ausgeht, so der KVNO-Chef.

Lehrer an weiterführenden Schulen sowie Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben weiterhin in Gruppe 3 mit erhöhter Priorität.

KVNO Praxisinfo | Themen: Analyse zu „Impfstau“, neue Impfverordnung, Impfbereitschaft in Praxen, Veranstaltung Long-COVID (PDF, 320 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.