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Die Regierungschefs in Bund und Ländern haben in ihrer Konferenz (MPK) am 7. Januar Anpassungen der Quarantäne- und Isolationsregelungen beschlossen. Gestern hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Kommunen angewiesen, die Regeln für Nordrhein-Westfalen zunächst im Wege individueller Anordnungen zu übernehmen. Damit haben Gesundheitsämter bereits jetzt die Möglichkeit, die Isolations- und Quarantänedauer individuell zu verkürzen. Laumann wies jedoch darauf hin, dass zu den Details der Quarantäneregeln noch rechtliche Anpassungen auf Bundesebene folgen und daher eine komplette landesrechtliche Umsetzung der MPK-Beschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen kann.

Im Kern sieht der MPK-Beschluss ein häusliches Absonderungsgebot von zehn Tagen für COVID-19-Infizierte und Kontaktpersonen von Infizierten vor. Eine Freitestung per PCR- oder Antigen-Schnelltest ist frühestens am siebten Tag nach Feststellung der Infektion/des Kontakts möglich. Für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen gelten zum Teil differenzierte Isolationsregeln. Für Kinder und Jugendliche ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich. Auch für Geimpfte und Genesene gibt es Ausnahmen. Einen Überblick über den MPK-Beschluss gibt diese Abbildung:

Schaubild Bund-Länder Quarantäne vom 07.01.2022
Schaubild Bund-Länder Quarantäne vom 07.01.2022 / Quelle: Bundesregierung

Quarantänefall in der Praxis: Was ist zu tun?

Durch die derzeit stark steigenden Inzidenzzahlen, die immer mehr auf die Omikronvariante des Coronavirus zurückzuführen sind, können auch Infektionsfälle beim Praxispersonal nicht ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Praxis eine umgehende Meldung an das örtliche Gesundheitsamt notwendig ist. Ob die Praxis dann geschlossen werden muss, entscheidet die Behörde. Zu Ihrer Orientierung haben wie für Sie eine Checkliste erstellt, was im Quarantänefall zu tun ist:

Checkliste für den Quarantänefall*

  • Vertretung organisieren: Welcher Kollege/welche Kollegin kommt in Frage? Wer informiert die Vertretung?
  • Wer muss noch informiert werden? Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Kreisärzteschaft, umliegende Kollegen, örtliche Apotheker, Pflegeheime, Rettungsstelle, Sozialstation?
  • Patienteninformationen vorbereiten: Praxisaushang, Anrufbeantworter besprechen, festlegen, wer im Bedarfsfall die Patiententermine absagt.
  • Kontakterfassung: Für die Kontaktnachverfolgung der lokalen Gesundheitsbehörden sind vor allem solche Personen wichtig, mit denen ein mehr als 15-minütiger Kontakt bestand. Das sind z. B. alle Patientinnen und Patienten, bei denen die GOP 35100 abgerechnet wurde.
  • Zugriff auf wichtige Dokumente organisieren: Um auch aus der häuslichen Quarantäne auf den Terminkalender, die wichtigsten Kontakte und Dokumente zugreifen zu können, kann in Erwägung gezogen werden, eine sichere VPN-Verbindung zur Praxissoftware einzurichten.
  • Organisatorisches: Wie im Urlaub sollte geschaut werden, ob Lieferungen erwartet werden. Was kann vorläufig abbestellt werden (Laborfahrer, Zeitschriften, etc.)? Wer kümmert sich um die Post?
  • Lohnfortzahlungen: Ärztinnen und Ärzte sollten sich zudem darauf einstellen, dass sie die Gehälter, wenn die Praxis geschlossen wird, weiterzahlen müssen. Ausnahme: Hat der Arzt eine Praxisausfallversicherung abgeschlossen, dann greift diese auch bei einer Quarantäne-Anordnung.

Anspruch auf Entschädigung im Quarantänefall

Wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird, haben sowohl Praxisinhaber als auch die angestellten Mitarbeitenden Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Abläufe, wie in solchen Fällen vorgegangen wird (z. B. Antragstellung), bestimmt die zuständige Behörde. Betroffene Ärzte sollten sich deshalb zunächst an die entsprechende Behörde wenden, um alles Weitere zu erfahren.
Informationen, u. a. zur erwartbaren Höhe der Entschädigung und zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen, hat die KBV in einer Praxisinformation zusammengefasst:

KBV: Praxisschließung bei Coronavirus – Hinweise zum Anspruch auf Entschädigung

KVNO Praxisinfo | Thema: Ärzte sollten variantenspezifische PCR-Testung verstärkt nutzen / Neue Quarantäneregeln / Quarantänefall in der Praxis / Testpflicht für Beschäftigte in Praxen weiterhin gültig / Biontech-Impfstoff mit neuen Etiketten / Keine Videosprechstunden aus dem Homeoffice mehr möglich / Neu gestaltete Impf-App des RKI / Omikron-Infektion wird oft mit Erkältung verwechselt (PDF, 200KB)


coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.