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Starke Erschöpfung, Atemnot, Gelenk- und Brustschmerzen, Husten oder auch der Verlust des Geruchssinnes – immer mehr Menschen berichten über Beschwerden, die noch Wochen nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion auftreten. Eine neue Symbolnummer (SNR) soll helfen, sogenannte Long-COVID-Fälle statistisch zu erfassen. Mit dem Begriff „Long-COVID“ wird die gesamte Bandbreite von Symptomen beschrieben, die nach einer SARS-CoV-2-Erkrankung weiter auftreten oder neu entstehen. Viele Daten zur Definition und Versorgung von Long-COVID gibt es bisher nicht. Das National Institute for Health and Care Excellence (NICE), das Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN) und das Royal College of General Practitioners (RCGP) haben im Dezember 2020 einen Leitfaden zum Umgang mit Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung erstellt. Darin wird eine Terminologie für die verschiedenen Krankheitsstadien vorgeschlagen:

  • Akute COVID-19: Befunde und Symptome der COVID-19-Erkrankung bis zu vier Wochen,
  • Anhaltende Symptomatik COVID-19: vier bis zwölf Wochen,
  • Post-/Long-COVID-Syndrom: Befunde, die während oder nach einer Infektion entstehen und zu den bei COVID-19 beobachteten Symptomen passen, mehr als zwölf Wochen anhalten und bei denen keine andere erkennbare Ursache vorliegt.

In unserer Coronavirus-Praxisinformation vom 23. November 2020 hatten wir bereits über die neuen ICD-10-Codes – auch für die Zustände nach einer COVID-19-Erkrankung – informiert.

SNR zur statistischen Erfassung von Long-COVID

Um zeitnah einen Überblick über das Leistungsgeschehen in den nordrheinischen Arztpraxen im Zusammenhang mit Long-COVID zu bekommen, sollen diese Fälle gesondert gekennzeichnet werden. Dafür steht folgende Symbolnummer zur Verfügung:

SNRKurztextGültig ab
97240Kennzeichnung i. R. der Behandlung aufgrund von Long-COVID-19 (Statistische Erfassung)01.01.2021

Diese Symbolnummer ist einmal im Behandlungsfall zu dokumentieren, wenn ein Patient wegen einer Langzeitbehandlung der COVID-19-Erkrankung in die Praxis kommt. Mit dieser Ziffer soll das Leistungsgeschehen ausschließlich statistisch erfasst werden – es wird dafür keine Vergütung gezahlt. Damit bereits alle Long-COVID-Behandlungsfälle aus dem ersten Quartal 2021 gekennzeichnet werden können, gilt die SNR rückwirkend zum 01. Januar 2021.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang: Die GOP 88240 ist in diesen Fällen nicht ansetzbar. Sie gilt nur zur Dokumentation im Verdachts- und akuten Erkrankungsfall mit SARS-CoV-2.

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfungen in Praxen, Astrazeneca, Long-COVID, Schutzmaterial, Informationsmaterial Corona-Impfung, Informationen Kommunen (PDF, 750 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.