Symptomfreie Personen, die aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland einreisen, haben ab heute keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Corona-Test in einer vertragsärztlichen Praxis oder einem Corona-Testzentrum. Das Bundesgesundheitsministerium hat die entsprechende Rechtsverordnung (RVO), die bestimmte Testungen für den Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 regelt, erneut geändert. Demnach haben fortan nur noch asymptomatische Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem RKI-Risikogebiet aufgehalten haben, Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test – und zwar innerhalb von zehn Tagen nach Einreise.
Die Testpflicht und strengen Melde- und Quarantäneregeln, wie sie die Testpflichtverordnung des BMG und die Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW vorgeben, sind davon unbenommen. Tests von symptomfreien Personen, die sich in einem inländischen Risikogebiet aufgehalten haben, sind nach der RVO weiterhin durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu veranlassen.
Im Oktober soll es dem Vernehmen nach auch eine Neuregelung der Tests für Einreisende aus Risikogebieten geben.
Wir haben unsere Vergütungsübersichten an die neue RVO angepasst: