Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag einen neuen Beschluss zur Empfehlung von Booster-Impfungen auf den Weg gebracht. Darin wird der Personenkreis erweitert, für den die Minister eine Auffrischung gegen COVID-19 für sinnvoll erachten. Dazu zählen unter anderem Über-60-Jährige. Diese Ergänzung erfolgt laut GMK auf „Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung“.
Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen
Der GMK-Beschluss sieht vor, dass nun neben Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen auch den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Vakzin angeboten werden soll, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
Auch wer beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen steht, zum Beispiel medizinisches Personal im ambulanten und stationären Bereich, Personal des Rettungsdienstes sowie mobile Impfteams – somit also auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und ihre Praxisteams, zählt die GMK zum Personenkreis, bei dem eine dritte Dosis „in Erwägung gezogen“ werden kann.
Personen über 60 Jahre
Darüber hinaus schließt der Beschluss Auffrischimpfungen für über 60-jährige Personen „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“ ein. Der Nutzen einer vorsorglichen Booster-Impfung für diese Personengruppe, für die ein hohes Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion bestehe, sei bereits hinreichend belegt, heißt es in dem Papier weiter.
Jeder hat Anspruch auf dritte Dosis
Die vollständige Impfung muss in jedem Fall mindestens sechs Monate zurückliegen. Die maßgebliche Corona-Impfverordnung enthält einen Anspruch auf Auffrischimpfung für alle Bürger. Im Laufe dieser Woche soll laut GMK die Booster-Impfung auch im digitalen Impfpass dokumentiert werden können. Die technische Umsetzung sei nahezu abgeschlossen.
STIKO-Empfehlung zu Booster-Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat bislang noch keine Empfehlung für Auffrischimpfungen ausgesprochen. Das Urteil der Expertengruppe wird im September erwartet. Eine zeitnahe Einschätzung der STIKO soll auf Bitte der GMK auch hinsichtlich der Korrelation der in Kürze beginnenden Grippe- mit der COVID-19-Impfung erfolgen. Im GMK-Papier heißt es dazu, das Paul-Ehrlich-Institut erwarte bei der Co-Administration von inaktivierten Influenza- und COVID-19-mRNA-Impfstoff (Impfungen am gleichen Tag an unterschiedlicher Extremität) keine deutlichen Unterschiede in der Immunogenität.
Zeitplan für aufsuchende Impfungen in Einrichtungen
MAGS und KV Nordrhein haben sich zum Ziel gesetzt, dass alle impfwilligen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner möglichst bis zum 31.10.2021 ein Angebot zur Auffrischungsimpfung bekommen sollten. Allen Impfwilligen in den Einrichtungen der Tagespflege, in Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, in Demenz-WGs, in Beatmungs-WGs, in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe nach § 67 SGB XII sollte bis spätestens zum 31.12.2021 ein Angebot zur Auffrischungsimpfung unterbreitet werden.
Bei vielen Hochbetagten und Pflegeheimbewohnern liegt der Abschluss der ersten Impfserie bereits länger als sechs Monate zurück. „Um für diese – in der Regel vulnerablen – Personengruppen das Risiko einer Hospitalisierung infolge einer Neuinfektion zu vermeiden, sollte eine Auffrischungsimpfung möglichst in den nächsten Wochen erfolgen. Wir bitten Sie, uns bei diesem Ziel zu unterstützen“, so der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann. Personen, deren vollständige Immunisierung zu den genannten Zeitpunkten noch keine sechs Monate zurückliegt, sollten die Auffrischungsimpfung selbstverständlich später erhalten. Wir erwarten, dass sich auch die Ständige Impfkommission sehr bald zu den empfohlenen Abständen äußern wird.
Informationen zur Abrechnung der Auffrischungsimpfungen finden Sie in unserer Corona-Praxisinformation vom 30. August. Weitere Details zur dritten Dosis erhalten Sie außerdem in unserer Corona-Praxisinformation vom 11. August.
GMK-Beschluss vom 6. September 2021