Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Liefer- und Bestellverfahren für COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen geändert. Künftig sollen die Impfstoffe nicht mehr nach Bevölkerungsschlüssel, sondern bedarfsabhängig verteilt werden. Die Impfstoffverteilung nach dem Bevölkerungsanteil je Bundesland führte teilweise dazu, dass Ärzte in manchen Gegenden weniger Dosen erhalten als andernorts.
Für die Umstellung benötigen das BMG und der Großhandel nach eigenen Angaben frühzeitig einen Überblick, wie viel Impfstoff wo in Deutschland benötigt wird. Dazu ist es aus Sicht des BMG erforderlich, dass die Arztpraxen künftig bereits zwei Wochen im Voraus ihre Bestellungen in den Apotheken einreichen. Dies soll erstmals bereits bei der nächsten Bestellung am kommenden Dienstag, 13. Juli gelten. Die wöchentliche Belieferung der Praxen bleibt jedoch erhalten.
Praxen als Spielball der Verwaltung
„Schon wieder greift der Bund mit einer sehr kurzfristigen Verfahrensänderung tief in die Praxisabläufe ein und sorgt dafür, dass viele Praxen ihre Impfungen neu planen müssen. Der wöchentliche Bestell- und Lieferprozess war inzwischen eingeübt und hat gut funktioniert. Dass die Praxen erneut zum Spielball der Verwaltung werden, ist langsam nicht mehr hinnehmbar. Wann begreifen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung endlich, dass jede auf dem Papier leicht vorzunehmende Veränderung in dem dichten Prozess zwischen Impfstoffbestellung bzw. -lieferung und dem tatsächlichen Verimpfen der Dosen umfangreiche Neuplanungen in den Praxen auslösen?“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, die Umstellung der Bestellvorgaben.
Was jetzt zu tun ist
Die bedarfsabhängige Impfstoffverteilung soll nach den Plänen des BMG erstmals in der Woche vom 26. Juli bis 1. August (KW 30) erfolgen. Für die Praxen bedeutet das, dass sie bis kommenden Dienstag (13. Juli, 12.00 Uhr) einmalig ihren Impfstoffbedarf für die zwei folgenden Wochen bestellen müssen: für die Woche vom 19. bis 25. Juli (KW 29) und zusätzlich für die Woche vom 26. Juli bis 1. August (KW 30).
So bestellen Sie richtig:
- Bestellen Sie Ihren Impfstoff weiterhin auf getrennten Arzneimittelrezepten (Muster 16) für die Erst- und Zweitimpfung (impfstoffspezifisch unter Angabe des Impfstoffnamens und der gewünschten Anzahl an Dosen inklusive Impfzubehör)
- Schreiben Sie auf die Bestellrezepte für die Woche vom 19. bis 25. Juli: „Bestellung für die 29. KW“
- Schreiben Sie auf die Bestellrezepte für die Woche vom 29. Juli bis 1. August: „Bestellung für die 30. KW“.
Ab dem darauffolgenden Dienstag (20 Juli) erfolgt die Impfstoffbestellung dann jeweils wieder nur für eine Woche – und zwar für die übernächste Woche: also am 20. Juli für die Woche vom 2. bis 8. August (KW 31). Am Termin für die Anlieferung der bestellten Impfstoffe in der Praxis ändert sich nichts. Impfstoff und Impfstoffzubehör werden weiterhin jeden Montagnachmittag ausgeliefert.
Keine maximalen Bestellmengen mehr
Vorgaben zu Bestellmengen soll es laut BMG nicht mehr geben. Das Ministerium geht davon aus, dass genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Dennoch sind Kürzungen wegen zusätzlich anstehender Zweitimpfungen mit mRNA-Vakzinen im Rahmen der heterologen Impfung nicht ausgeschlossen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt, wird derzeit von BMG, Impfstoffherstellern und Großhandel geprüft, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge im gewünschten Umfang ausgeliefert werden kann. Informationen hierzu werden wir umgehend an Sie weitergeben.