Aus der Corona-Praxisinformation wird die KVNO-Praxisinformation Seit mehr als zwei Jahren informiert die KV Nordrhein ihre Mitglieder mit der Corona-Praxisinformation regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der Pandemie. Mehr als 200 dieser „Pis“, wie wir sie intern gerne nennen, sind seitdem an alle Praxen in Nordrhein verschickt worden. Begleitend wurden alle Meldungen auf der Sonderseite coronavirus.nrw … Weiterlesen
Anders als im stationären Bereich sind die Gesamtfallzahlen in der ambulanten Versorgung im Pandemiejahr 2021 im Vergleich zu 2019 mit 0,9 Prozent leicht gestiegen.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um zunächst nur eine Woche bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Die Deutsche Gesellschaft für ME/CFS, der Fatigatio e. V. – Bundesverband ME/CFS sowie die Initiativen Long-COVID Deutschland und Long-COVID NRW haben sich anlässlich der Koalitionsverhandlungen in NRW mit einer schriftlichen Stellungnahme an die CDU und die Grünen in Nordrhein-Westfalen gewandt.
Der Gemeinsam Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie beschlossen, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung (AU) vorerst nicht zu verlängern.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung für die Kinderimpfung gegen SARS-CoV-2 angepasst und spricht sich nun für die Immunisierung aller Fünf- bis Elfjährigen aus.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht richtet.
19 von 20 Corona-Patienten sind ambulant versorgt worden. Haus- sowie Fachärztinnen und -ärzte haben 88,2 Millionen Mal gegen COVID-19 geimpft – Ende Dezember allein knapp fünf Millionen Dosen innerhalb einer Woche.
Auch in den vergangenen Monaten hat die KV Nordrhein ihre Mitglieder regelmäßig mit Schutzmaterial versorgt – zuletzt im April mit der Ausgabe eines großen Kontingents an Schutzmasken des BMG.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) will aus dem bisherigen Verlauf der Corona-Pandemie Lehren ziehen, um im Falle einer erneuten Corona-Welle im kommenden Winter effektiver und effizienter handeln zu können.
Die Coronavirus-Sonderregelung zur Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten der Kinder-Untersuchungen U6 bis U9 läuft im Sommer aus.
Die KV Nordrhein konnte beim Bundesministerium für Gesundheit kurzfristig ein großes Kontingent an Schutzmasken (OP- und FFP-2-Masken) für die Praxen in Nordrhein abrufen.
Seit April 2021 zahlt die KV Nordrhein Vertragsärztinnen und -ärzten, die Infektionssprechstunden in ihren Praxisbetrieb integriert haben, einen finanziellen Bonus.
Mit dem Ende der pandemiebedingten Sonderregelung zum 31. März, wonach Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit zwei Jahren unbegrenzt Videosprechstunden anbieten konnten, gilt ab dem 1. April wieder die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle.
Bislang galten Personen, die bereits mit Impfstoffen geimpft sind, die nicht in der EU zugelassen sind, als ungeimpft. Sie sollten eine vollständige Impfserie mit EU-konformen Vakzinen erhalten.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die bestehende Corona-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 11. Februar mit wenigen Änderungen bis 30. Juni 2022 verlängert.
Am 2. April endet die Übergangsfrist, die der Bund den Ländern mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingeräumt hat, um im Bedarfsfall eigene Corona-Schutzmaßnahmen für ihre Bevölkerung einzuleiten.
coronavirus.nrw – Das Archiv
Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.