Seit dem 27. Dezember 2020 werden in Nordrhein die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in Senioren- und Pflegeheimen gegen das Coronavirus geimpft.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat heute die Oberbürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen in einem Erlass über die Impfkontingente und Öffnungszeiten der Impfzentren informiert. Für ganz NRW stehen ab Februar und zunächst bis Ende März wöchentlich 75.000 Impfdosen für die Impfzentren zur Verfügung, die der Altersgruppe ab 80 Jahren anzubieten ist.
Das Bundeskabinett hat eine neue Corona-Einreiseverordnung (Corona-EinreiseV) beschlossen, die zum 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Als Grund dafür nannte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass Auslandsreisen in Risikogebiete aufgrund der Pandemie-Lage derzeit unangebracht seien.
Wie können Fehlinformationen über die COVID-19-Impfung widerlegt und Ängste abgebaut werden können? Diese und weitere Fragen werden in dem neuen Online-Handbuch „The COVID-19 Vaccine Communication Handbook“ beantwortet.
Die KV Nordrhein hat mit den Krankenkassen eine Vereinbarung darüber geschlossen, dass die bisherigen Aufwendungen der Praxen für außerordentlich beschafftes Schutzmaterial (PSA) zur Mehrbedarfsdeckung aufgrund der Corona-Pandemie fast vollständig erstattet werden.
Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und in Schulen Nordrhein-Westfalens können sich vom 11. Januar bis zum letzten Tag vor den Osterferien am 26. März 2021 weiterhin freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
Erst Biontech/Pfizer, nun Moderna: Als zweiter COVID-19-Impfstoff ist ab sofort auch das Mittel des US-amerikanischen Herstellers in der Europäischen Union (EU) zugelassen.
Die Hilfsbereitschaft der Ärztinnen, Ärzte und Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Nordrhein beim Kampf gegen die Corona-Pandemie ist überwältigend.
Mit der Restzahlung des dritten Quartals 2020 im Januar führt die KV Nordrhein auch die Ausgleichszahlung des „Corona-Schutzschirms“ für die anspruchsberechtigten Praxen aus. Anspruch hat jede Praxis, die gegenüber dem Vorjahresquartal Honorareinbußen in Höhe von zehn Prozent des Gesamthonorars sowie zusätzlich einen Fallzahlrückgang in Folge der Pandemie aufweist.
Die mobilen Impfteams in Nordrhein haben seit Impfstart am 27. Dezember bis zum 6. Januar 2021 über 48.000 Impfungen in fast 350 Senioren- und Pflegeheimen durchgeführt. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte der Einrichtungen wurden etwa im Verhältnis zwei Drittel zu ein Drittel geimpft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Ende des Jahres 2020 für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten zunächst eine Testpflicht (Einreisetestung) beschlossen und hierzu die Einreiseverordnung ergänzt. Diese Regelung wurde nun mit Wirkung zum 5. Januar 2021 erneut modifiziert.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lädt Ärztinnen und Ärzte dazu ein, mit ihm am Samstag, 9. Januar, um 14 Uhr online über aktuelle Fragen der Corona-Schutzimpfung zu diskutieren.
Die mobilen Impfteams, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein für den Impfstart im Rheinland am 27. Dezember aufgestellt worden sind, haben schon in der ersten Woche über die Feiertage ganze Arbeit geleistet: Bis zum gestrigen Sonntag (3. Januar) hatten schon über 37.000 Personen in nordrheinischen Senioren- und Pflegeeinrichtungen die erste von zwei Corona-Schutzimpfungen erhalten.
Die Corona-Schutzimpfung kann beginnen. Gestern wurden dafür auf verschiedenen Ebenen die Weichen gestellt. In Deutschland ist die Corona-Impfverordnung rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft getreten. In Brüssel hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) die bedingte Marktzulassung des mRNA-Impfstoffs des Herstellerkonsortiums Biontech/Pfizer (BNT162b2) in der EU empfohlen.
Unter dem Motto „Engagiert für Gesundheit – Gemeinsam gegen Corona“ hat die KV Nordrhein eine neue Website online gestellt. Ärztinnen, Ärzte und nicht-ärztliche medizinische Angestellte erhalten unter coronaimpfung.nrw ab sofort aktuelle Informationen rund um den Ablauf und die Durchführung der Corona-Schutzimpfung in Nordrhein.
Die Ausnahmeregelung für DMP-Dokumentationen und -Schulungen aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde verlängert – und gilt nun, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.
Aufgrund aktueller Meldungen über mutmaßlich deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 20. Dezember 2020, umgehend mit einer gesonderten Verordnung für Einreisen aus Großbritannien und Südafrika reagiert.
Der Aufbau der 26 Impfzentren in Nordrhein ist erfolgreich abgeschlossen. Land, Kommunen und die KV Nordrhein sind darauf vorbereitet, die größte Impfaktion der Medizingeschichte zu starten.
Die wiederholte Änderung der Corona-Testverordnung – zuletzt zum 1. Dezember 2020 – machte auch Anpassungen bei den Formularen OEGD und 10C für die Beauftragung des Labortests auf SARS-CoV-2 notwendig.
Die ersten Impfungen gegen COVID19 werden am Sonntag, 27. Dezember, stattfinden – aber nicht in den Impfzentren, sondern in Senioren- und Pflegeeinrichtungen.
Die Beschaffung und Verteilung des pandemiebedingten Mehrbedarfs (§ 105 SGV V) von Schutzmaterial an die Praxen wird, wie bereits im November mitgeteilt, hauptsächlich durch die KVNO erfolgen.
Mehrere Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurden und zunächst bis zum Ende des Jahres befristet waren, werden zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert.
Einreisende aus dem Ausland ohne Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben ab 15. Dezember keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen präventiven Corona-Test.
Derzeit laufen die letzten Vorbereitungen, um die Betriebsbereitschaft der 53 Impfzentren in Nordrhein- Westfalen zur Durchführung der Corona-Schutzimpfungen herzustellen.
Die KV Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Fortführung der Zuschläge für die Leistungen des ambulanten Operierens zusätzlich zur regulären Vergütung geeinigt.
Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einer Verordnung die Vergabe von FFP-2-Masken an Menschen über 60 Jahre sowie Personen mit hohem Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs geregelt. Sie tritt ab 15. Dezember in Kraft.
Worin unterscheiden sich die verschiedenen zur Zulassung vorgesehenen Impfstoffe? Warum wird zunächst in Impfzentren und nicht in den Praxen geimpft? Warum gibt es eine Priorisierung der Impfberechtigten und nach welchen Kriterien wird diese entschieden?– Zwei Stunden dauerte es, um diese und noch viele Fragen mehr zu beantworten, die Ärztinnen und Ärzte vor und während einer Online-Veranstaltung im Rahmen der Info-Reihe „Zusammen gegen Corona“ am vergangenen Samstag stellen konnten.