Auf die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Nordrhein ist Verlass: Das zeigt sich in dem überaus großen Engagement bei der Durchführung der Corona-Schutzimpfungen – sowohl in den mobilen Impfteams als auch in den Impfzentren. Seit Beginn der großen Impfaktion spricht sich die KV Nordrhein dafür aus, die SARS-CoV-2-Impfungen möglichst rasch in den vertragsärztlichen Praxen anzubieten. Dies rückt nun immer näher – mit der Zulassung des Astrazeneca-Impfstoffes und möglichen weiteren bevorstehenden Zulassungen. „Wir setzen sehr darauf, dass wir möglichst schnell das Impfen in den Haus- und auch Facharztpraxen durchführen können. Das ist der einfachste Weg, viele Menschen zu impfen“, sagte KVNO-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Frank Bergmann.
Online-Fragebogen bis 21. Februar ausfüllen
Um sich bestmöglich auf den Impfstart in den Vertragsarztpraxen vorzubereiten, führt die KV Nordrhein zurzeit eine Mitglieder-Befragung zur Impfbereitschaft durch. Per E-Mail wurden die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte am 11. Februar dazu informiert und per Link gebeten, bis zum 21. Februar einen Online-Fragebogen auszufüllen. Auch hier zeigt sich der große Einsatzwille der nordrheinischen Ärzteschaft: Innerhalb kürzester Zeit haben bis zum heutigen Montag bereits 1.400 Mitglieder vollständige Angaben übermittelt.
Ziel ist es, alle Praxen zu erfassen, die grundsätzlich daran interessiert sind, SARS-CoV-2-Impfungen anzubieten. Im Formular werden die Mitglieder unter anderem dazu befragt, wie viele COVID-19-Impfungen pro Woche in der Praxis schätzungsweise durchgeführt werden können und ob die Möglichkeit besteht, eine Impfsprechstunde anzubieten.
Die Beantwortung des Fragebogens dauert nur wenige Minuten. Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie uns, das Impfangebot in Nordrhein zügig und flächendeckend auszubauen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und lediglich zur Kontaktaufnahme verwendet. Eine verbindliche Registrierung als SARS-CoV- 2-Impfpraxis ist damit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbunden.
Die Vergütung der Beratung, Impfung und Dokumentation soll in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt werden. Die Verhandlungen dazu laufen laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Sobald weitere Rahmenbedingungen geklärt sind und ausreichende Mengen an praxistauglichen Impfstoffen zur Verfügung stehen, informieren wir Sie über die weitere Vorgehensweise.
Sollten Sie bisher noch nicht an der Online-Befragung teilgenommen haben, können Sie dies unter folgendem Link:
Befragung zur Impfbereitschaft in den Vertragsarztpraxen in Nordrhein