Ab heute dürfen Nicht-Immunisierte wieder gastronomische Angebote in Anspruch nehmen und in Hotels übernachten. Sie brauchen dafür nur einen gültigen negativen Coronatest. Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie für die gemeinsame Sportausübung außen und innen. Auch Clubs und Diskotheken öffnen unter 2G+-Bedingungen wieder. Bei Großveranstaltungen sind mehr Zuschauer zugelassen. Und für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre fallen Zugangsbeschränkungen ganz weg.
Wie angekündigt startet Nordrhein-Westfalen den zweiten Schritt hin zu mehr Normalität. Was ab heute gilt, ist in der Corona-Schutzverordnung festgelegt, die entsprechend angepasst worden ist. Basisschutz-Maßnahmen wie Maske tragen, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben aber weiterhin bestehen, um die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht zu gefährden. Das bedeutet, dass auch in Arztpraxen weiterhin Maskenpflicht herrscht. Auch die Testpflichten für u. a. Beschäftigte in Praxen gelten weiter (vgl. Corona-Praxisinformation vom 12. Januar 2022). Sie sind im Infektionsschutzgesetz geregelt, über das kommende Woche im Bundestag beraten wird.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat bei der Vorstellung der neuen Öffnungsregeln darauf hingewiesen, dass die Beschränkungen für Ungeimpfte als erstes wiedereingeführt werden müssen, falls sich das Infektionsgeschehen erneut kritisch entwickeln sollte.