Das Bundesgesundheitsministerium hat eine erste Lieferung von bundesweit 1,4 Millionen Impfdosen der Firma Novavax angekündigt. Nordrhein-Westfalen soll heute aus dieser ersten Lieferung 309.000 Impfdosen erhalten. Darüber hat das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) informiert.
Die Impfdosen sowie das entsprechende Impfzubehör werden auf Grundlage des jeweiligen Bevölkerungsschlüssels zunächst nur an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Vertragsärzte sollen Novavax (Nuvaxovid) frühestens ab dem zweiten Quartal erhalten, heißt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie hat aber bereits die Abrechnungsziffern für den neuen Impfstoff festgelegt:
Novavax | Erstimpfung | Abschlussimpfung | Auffrischimpfung |
Impfung allgemeine Indikation | 88335A | 88335B | 88335R |
Impfung berufliche Indikation | 88335V | 88335W | 88335X |
Impfung Pflegeheimbewohner/in | 88335G | 88335H | 88335K |
Die neuen Ziffern stehen ab kommendem Montag, 28. Februar, auch im Impf-Doku-Portal der KV Nordrhein bereit.
Auslieferung an Kommunen ab 26. Februar
Das MAGS plant, den neuen Impfstoff bereits ab morgen an die Kommunen auszuliefern. Da noch keine verbindlichen Informationen des Herstellers zu einer zweiten Lieferung an den Bund vorliegen, wird das Land 50 Prozent der Impfdosen zurückhalten, um die nach drei Wochen notwendige Zweitimpfung sicherzustellen. Es stehen somit zunächst 154.500 Dosen für Impfungen zur Verfügung.
Nachweis des Anspruchs mit Arbeitgeberbescheinigung
Für die Berufsgruppen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes betroffen sind, sind in Nordrhein-Westfalen zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen Novavax vorgesehen (vgl. Corona-Praxisinformation vom 4. Februar 2022). Die Kreise und kreisfreien Städte sind aufgefordert, die Einrichtungen über die Novavax-Impfangebote sowie Terminierungsmöglichkeiten zu informieren. Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolgt über eine Arbeitgeberbescheinigung.
Die Impfungen mit Novavax erfolgen im Rahmen der kommunalen Impfangebote in den Impfstellen oder bei mobilen Impfaktionen. Die koordinierenden COVID-Impfeinheiten der Kreise und kreisfreien Städte wurden gebeten, Möglichkeiten zur Registrierung und Terminbuchung auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Informationen zu diesen Angeboten erteilen die Kreise und kreisfreien Städte.
Vorlage: Arbeitgeberbescheinigung über Impfverpflichtung nach Paragraf § 20a Infektionsschutzgesetz