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Ärztinnen und Ärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen, müssen aufgrund der Coronavi­rus-Pandemie für das Jahr 2020 weniger Fortbildungen nachweisen. Um die Genehmigung zur Teilnah­me an der Onkologie-Vereinbarung aufrechtzuerhalten, sind bis zum 31. März 2021 folgende Fortbildun­gen gegenüber der KV Nordrhein nachzuweisen:

  • Nachweis von mindestens 30 (statt 50) Fortbildungspunkten: betrifft Teilnehmer gemäß Anlage 7 BMV-Ä sowie analog diejenigen Teilnehmer, die nach der nordrheinischen Regelung über eine Genehmigung für die gesamten onkologischen Pauschalen nach den Symbolnummern 86512-86520 verfügen.
  • T eilnahme an mindestens einer (statt zwei) industrieneutralen, durch die Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapieberatung oder an einer von den Krankenkassen angebotenen Online-Pharmako­therapieberatung. Zusätzlich wurde von den Partnern des Bundesmantelvertrags eine Öffnungsklau­sel vereinbart, sofern im Jahr 2020 – aus nicht durch den Arzt zu verantwortenden Gründen – keine Teilnahme an einer Pharmakotherapieberatung möglich ist.

Die KV Nordrhein ist mit den Krankenkassen überdies im Gespräch, die Sonderregelung zum Fortbil­dungsnachweis analog auch für Teilnehmer der so genannten „kleinen Onkologievereinbarung“ zu über­nehmen. Das würde bedeuten, dass Teilnehmer, die nach der nordrheinischen Regelung über eine auf die Symbolnummern 86512-86514 beschränkte Genehmigung verfügen, mindestens 15 (statt 25) Fort­bildungspunkte nachweisen müssten. Wir werden dazu erneut informieren.

Unveränderte Regelungen zu Mindestpatientenzahlen, Fortbildung Personal und Stichprobenprüfung

Keine Sonderreglungen wurden zu den nachzuweisenden Mindestpatientenzahlen und zu der stichpro­benweisen Überprüfung der einheitlichen Dokumentation getroffen. Hinsichtlich der Fortbildungsver­pflichtung des Praxispersonals hat die KVNO beschlossen, dass bis Ende dieses Jahres interne Fortbil­dungen ausreichen und der onkologische Arzt darüber einen geeigneten Nachweis vorlegt.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.