Die Fortbildungsanforderungen der Onkologievereinbarung (Anlage 7 des Bundesmantelvertrages) wurden analog zu 2020 auch für das gesamte Kalenderjahr 2021 aufgrund der pandemischen Lage reduziert. Demnach müssen Ärzte bis zum 31. Dezember anstatt 50 nur 30 CME-Punkte nachweisen. Außerdem reicht es aus, wenn Ärzte an einer anstatt zwei industrieneutralen, durch die Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapie-Beratung teilgenommen haben.
Parallel ist die KV Nordrhein im Gespräch mit den Krankenkassen über die Fortführung der Fortbildungs-Sonderregelungen auch für die Teilnehmer der nordrheinischen Onkologievereinbarung. Dies würde bedeuten, dass Teilnehmer, die nach der nordrheinischen Regelung über eine auf die Symbolnummern 86512-86514 beschränkte Genehmigung verfügen, mindestens 15 (statt 25) Fortbildungspunkte nachweisen müssten. Teilnehmer mit einer Genehmigung über alle Symbolnummern (86510 bis 86520) müssten dann 30 statt 50 Fortbildungspunkte nachweisen. Über das Ergebnis der Gespräche werden wir informieren.