Site Loader

Die Fortbildungsanforderungen der Onkologievereinbarung (Anlage 7 des Bundesmantelvertrages) wurden analog zu 2020 auch für das gesamte Kalenderjahr 2021 aufgrund der pandemischen Lage reduziert. Demnach müssen Ärzte bis zum 31. Dezember anstatt 50 nur 30 CME-Punkte nachweisen. Außerdem reicht es aus, wenn Ärzte an einer anstatt zwei industrieneutralen, durch die Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapie-Beratung teilgenommen haben.

Parallel ist die KV Nordrhein im Gespräch mit den Krankenkassen über die Fortführung der Fortbildungs-Sonderregelungen auch für die Teilnehmer der nordrheinischen Onkologievereinbarung. Dies würde bedeuten, dass Teilnehmer, die nach der nordrheinischen Regelung über eine auf die Symbolnummern 86512-86514 beschränkte Genehmigung verfügen, mindestens 15 (statt 25) Fortbildungspunkte nachweisen müssten. Teilnehmer mit einer Genehmigung über alle Symbolnummern (86510 bis 86520) müssten dann 30 statt 50 Fortbildungspunkte nachweisen. Über das Ergebnis der Gespräche werden wir informieren.

KVNO Praxisinfo | Themen: Auszahlung für Leistungen nach ImpfV und TestV, Förderung der Infektionssprechstunde, Gesetzliche Unfallversicherung: Sonderregelungen verlängert, Substitutionsgestützte Behandlung von Opioidabhängigen, Onkologie-Vereinbarung, Beschäftigte und ihr Impfstatus

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.