Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur zweiten Auffrischimpfung veröffentlicht (vgl. auch Corona-Praxisinformation vom 4. Februar 2022). Das Expertengremium empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung für die folgenden Personengruppen:
Frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung
- Personen ab 70 Jahren
- Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren
Frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung (in begründeten Fällen auch bereits nach frühestens drei Monaten)
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern
Für den zweiten Booster soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden – vorzugsweise derjenige, der bei der Grundimmunisierung beziehungsweise der ersten Auffrischimpfung zur Anwendung kam. Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung empfohlen.
Umsetzung in den Pflegeheimen
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) sieht die zweite Impf-Auffrischung besonders in den Altenpflegeheimen und beim betreuten Wohnen als dringlich an. Bis zum 31. März 2022 soll Bewohnern und Beschäftigten ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden. Begleitet wird dieser Prozess durch die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) der Kommunen. Deren Aufgabe ist es, bis zum 4. März 2022 Kontakt zu den Einrichtungen aufzunehmen und etwaige Unterstützungsbedarfe zu erfassen. Sofern eine eigenständige Organisation durch eine Einrichtung nicht möglich ist, beauftragen die KoCI die ärztlichen Ressourcen zur Durchführung der Impfungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Dieses Verfahren hat sich bereits bei der Durchführung der ersten Boosterimpfungen in den Heimen im Herbst vergangenen Jahres bewährt.
Hinweise für heimversorgende Ärzte
Das MAGS sieht für die Terminierung von Impfangeboten zuvorderst die Pflegeeinrichtungen in der Pflicht. Sie sollen dafür vorzugsweise die Ärzte kontaktieren, die Patienten in ihren Einrichtungen betreuen bzw. bereits Impfaktionen vor Ort durchgeführt haben. „Bitte sprechen Sie die Heimleitung auch Ihrerseits bei Ihrem nächsten Besuch in den von Ihnen mitversorgten Einrichtungen an, um den Bewohnern und Beschäftigten möglichst schnell und koordiniert die zweite Boosterimpfung zukommen zu lassen“, so Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Das MAGS weist darauf hin, dass auch Angehörige der Bewohner und Beschäftigten im Rahmen einer terminierten Impfaktion mitgeimpft werden können – unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlungen und sofern die Einrichtung zuvor die dafür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, also zum Beispiel die Personenzahl mitgeteilt hat, damit die entsprechenden Impfstoffmengen bestellt werden können.