Ab heute können bestimmte Personen der Prioritätsgruppe 3 über die Buchungswege der KV Nordrhein Terminbuchungen für eine Corona-Schutzimpfung in einem Impfzentrum vereinbaren. Welche Personenkreise durch den gestrigen Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) eine Impfberechtigung erhalten und wie die Berechtigung nachgewiesen wird, haben wir in einer Pressemitteilung zusammengefasst:
Coronaschutzimpfung für Angehörige der Prio-Gruppe 3
Auch Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst noch nicht geimpft werden können, sind durch den Erlass nun impfberechtigt. Sie werden Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist aber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV angehört. Diese Bescheinigung können Eltern kostenlos über den Haus- oder Facharzt, z. B. den behandelnden Kinderarzt, erhalten.