Die Bundesstelle für Chemikalien hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Apotheken in Deutschland ab sofort bestimmte Desinfektionsmittel für die Hände herstellen dürfen. Die Ausnahmeregelung gilt befristet bis zum 31. August 2020 und kann jederzeit durch die Bundesstelle widerrufen werden. Wenn Sie Bedarf an Desinfektionsmittel für Ihre Praxis haben, wenden Sie sich bitte an ihre Apotheke vor Ort.
KVNO Praxisinfo: COVID-19 – Leichte Infektionsfälle ambulant versorgen (PDF, 170 KB)