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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Sonderregelung zur Krankschreibung nach telefonischer Anamnese am vergangenen Freitag gegen die Stimmen der Ärzteschaft überraschend gekippt. Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege sollten demnach nicht mehr nach telefonischer Befragung krankgeschrieben werden können, sondern für eine AU-Bescheinigung wieder in die Praxis kommen müssen.

Nachdem die Entscheidung am Wochenende sektorenübergreifend von der ärztlichen Selbstverwaltung, aber auch von Berufsverbänden und zahlreichen Politikern heftig kritisiert worden ist, lenkte der G-BA heute ein. Sein unparteiischer Vorsitzender, Professor Josef Hecken, kündigte an, dass sich das Gremium heute erneut mit der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon befassen und „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen“ werde. Allerdings mit der Modifikation, dass die AU nur noch für die maximale Dauer von einer Woche anstatt wie seit dem 27. März gültig für bis zu 14 Kalendertage telefonisch bescheinigt werden kann. Bei fortdauernder Erkrankung soll die AU außerdem nur einmal verlängert werden können. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
können laut G-BA im Vorgriff auf die zu erwartende Entscheidung bis zum 4. Mai weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese AU-Bescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen.

Zu den Kritikern des ursprünglichen G-BA-Beschlusses zählte auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, der das Votum einen „Schlag ins Gesicht der Niedergelassenen“ nannte. Bergmann sagte: „In dieser Phase einer nach wie vor schwer einzuschätzenden Pandemie und angesichts erster Erfolge bei der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann ich diese Entscheidung des G-BA nicht akzeptieren.“ Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte arbeiteten seit Monaten mit großem Aufwand daran, Patienten und sich selbst vor einer COVID-19-Infektion bestmöglich zu schützen, indem sie den persönlichen Kontakt wo immer möglich und zuvorderst in der Praxis vermeiden würden. „Das Rad an dieser Stelle zum jetzigen Zeitpunkt vorschnell zurückzudrehen, spottet all den offensichtlich erfolgreichen Bemühungen der Akteure im Gesundheitswesen, die Situation beherrschbar zu machen“, so Bergmann. Der KVNO-Chef fordert den G-BA auf, den Beschluss zu revidieren und die Regelung wie von der Ärzteseite gefordert zumindest bis zum 3. Mai zu verlängern – was jetzt ganz offensichtlich geschehen wird.

Die KBV, die im G-BA die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vertritt, teilte mit, dass sie sich in der Abstimmung – wie auch die Vertreter der Zahnärzte und der Krankenhäuser – für eine Verlängerung der telefonischen AU-Bescheinigung entsprechend der von Bundesregierung und Bundesländern beschlossenen Fortführung der Kontaktsperre bis zum 3. Mai ausgesprochen habe. Das Beschlussgremium des Bundesausschusses ist mit drei unparteiischen Mitgliedern, fünf Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, jeweils zwei Vertretern von Ärzten und Krankenhäusern sowie einem Vertreter der Zahnärzte besetzt.

Praxisinfo: Themen unter anderem AU-Bescheinigung und Kostenübernahme von Tests in Pflegeheimen (PDF, 440 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.