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Für chronisch kranke Patienten soll weiterhin nur jeweils der Quartalsbedarf verordnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen (Privat-)Rezepte ausgestellt werden sollen, um einen Bedarf zu decken, der für einen längeren Zeitraum reicht. Durch die aktuelle Corona-Situation ist die Versorgung mit Arzneimitteln nicht beeinträchtigt, jedoch sollten Engpässe nicht durch Vorratsverordnungen hervorgerufen werden.

Die AOK weist darauf hin, dass Verordnungsmengen, die über einen Quartalsbedarf hinausgehen, auf dem Rezept begründet werden sollen. Wenn die Begründung fehlt, sind die Apotheken angehalten, mit der Praxis Rücksprache zu halten.

Wenn im Vertretungsfall Arzneimittel für chronisch kranke Patienten verordnet werden, empfehlen wir, große (N3) Packungen zu verordnen. Diese sind in der Regel besser lieferbar. Bei Praxisschließungen aufgrund der aktuellen Corona-Situation können auch Fachärzte für Ihre Patienten im Vertretungsfall fachfremde Verordnungen ausstellen.

Praxisinfo: Informationen zu Schutzausrüstung und Verordnungnen (PDF, 110 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.