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Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Infektion durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) aktualisiert. Danach können Patienten mit einer leichten COVID-19-Erkrankung auch ambulant versorgt werden. Bislang sollten Patienten mit einem positiven Laborbefund stationär behandelt werden

Das Flussschema „COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen“ erläutert, wie Ärzte im Verdachtsfall vorgehen sollen – vom Erstkontakt über die Prüfung klinisch-epidemiologischer Kriterien und die ambulante Diagnostik bis zur Betreuung eines erkrankten Patienten.

Das RKI hat außerdem seine Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von COVID-19-Patienten angepasst. In dem Papier „Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen“ finden sich im Abschnitt C) Maßnahmen für die ambulante Versorgung. Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung soll sich an Art und Umfang der Exposition orientieren. Bei Maßnahmen, die Tröpfchen und Aerosole freisetzen, empfiehlt das RKI das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske.

Downloads:
Das Flussschema COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen
Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zu Hygienemaßnahmen

KVNO Praxisinfo: COVID-19 – Leichte Infektionsfälle ambulant versorgen (PDF, 170 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.