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Die KV Nordrhein empfiehlt, sich zur Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln mit der Apotheke vor Ort abzusprechen. Es gibt Mittel, die in der Apotheke hergestellt werden können. Die WHO hat dazu beispielsweise eine Rezeptur mit viruzider Wirkung veröffentlicht. Derzeit fehlen jedoch auch die dazu notwendigen Substanzen in vielen Apotheken – von der Apothekerschaft war heute zu erfahren, dass Lieferengpässe beim Großhandel in Kürze behoben sein sollen, sodass die Herstellung wieder möglich wird.

Mit Schreiben vom 3. März 2020 hat das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes NRW mitgeteilt, dass die EU-Biozidverordnung gemäß Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe c) keine Anwendung auf speziell zur SARS-CoV-2-Infektionsprophylaxe bestimmte und entsprechend gekennzeichnete Händedesinfektionsmittel findet. Bei diesen Produkten handelt es sich um Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG. Somit ist die Herstellung zum Beispiel der WHO-Desinfektionsmittel als Arzneimittel – auch als Defektur in einer Menge bis zu 100 abgabefertigen Packungen an einem Tag – im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs möglich.

Praxisinfo: Coronavirus – Versorgung der Praxen mit Schutzmaterial (PDF, 180 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.