Site Loader

Wir haben in früheren Praxisinformationen bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund Coronavirus-Krise bei medizinischer Notwendigkeit Verordnungen, Folgeverordnungen und Überweisungsscheine ausgestellt und diese per Post an den Versicherten versendet und abgerechnet werden können – vorausgesetzt der Patient war im laufenden Quartal oder im Vorquartal persönlich in der Arztpraxis.

Die KBV hat diese Regelung nun weiter konkretisiert. Die Versandregelung umfasst Folgeverordnungen von Arzneimitteln (auch BtM-Rezepte) sowie von Verband- und Hilfsmitteln, die auf Muster 16 verordnet werden (somit Ausnahme von Sehhilfen und Hörhilfen), Verordnungen einer Krankenbeförderung (Muster 4), Überweisungen (Muster 6 und 10) und Folgeverordnungen für die häusliche Krankenpflege (Muster 12) sowie für Heilmittel (Muster 13, 14, und 18) gemäß den Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 zum BMV-Ärzte).

Praxisinfo: Untersuchungszeiträume ab U6 bis Ende September ausgesetzt (PDF, 130 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.