Der Bewertungsausschuss hat aufgrund der sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung zum 28. Februar 2020 die Untersuchungsindikation der Gebührenordnungsposition 32816 aktualisiert. Demnach ist das bevorzugte Untersuchungsmaterial für den Nachweis einer möglichen Corona-Infektion ein Oropharynx- und/oder Nasopharynx-Abstrich, wie bei der Influenza-Diagnostik. Der Abstrich ist mit einem trockenen Stäbchen durchzuführen. Die Gebührenordnungsposition 32816 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig. Die Untersuchungsindikation für eine Testung auf SARSCoV-2 stellt die Ärztin/der Arzt nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Des Weiteren hat der Bewertungsausschuss die Vereinbarung zum nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs für das Jahr 2020 angepasst. Dazu erhalten Sie in Kürze weitere Informationen.
Praxisinfo: Coronavirus – Versorgung der Praxen mit Schutzmaterial (PDF, 180 KB)