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Der Bewertungsausschuss hat aufgrund der sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit Wirkung zum 28. Februar 2020 die Untersuchungsindikation der Gebührenordnungsposition 32816 aktualisiert. Demnach ist das bevorzugte Untersuchungsmaterial für den Nachweis einer möglichen Corona-Infektion ein Oropharynx- und/oder Nasopharynx-Abstrich, wie bei der Influenza-Diagnostik. Der Abstrich ist mit einem trockenen Stäbchen durchzuführen. Die Gebührenordnungsposition 32816 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig. Die Untersuchungsindikation für eine Testung auf SARSCoV-2 stellt die Ärztin/der Arzt nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Des Weiteren hat der Bewertungsausschuss die Vereinbarung zum nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs für das Jahr 2020 angepasst. Dazu erhalten Sie in Kürze weitere Informationen.

Praxisinfo: Coronavirus – Versorgung der Praxen mit Schutzmaterial (PDF, 180 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.