Krankengymnastik oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie können auch per Video von Therapeuten durchgeführt werden, wenn diese aus Sicht des Heilmitteltherapeuten stattfinden können und der Versicherte eingewilligt hat.
Unabhängig von der Pandemie werden weiterhin alle Heilmittel ärztlich verordnet: Physiotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, podologische Therapie, Ergotherapie sowie Ernährungstherapie. Ärzte verordnen sämtliche Heilmittel je nach medizinisch notwendiger Maßnahme wie üblich auf den Formularen 13, 14 oder 18.
Korrekturen ohne Arztunterschrift
Sollten Korrekturen auf den ausgestellten Heilmittelverordnungen notwendig sein, sollen Heilmitteltherapeuten Änderungen oder Ergänzungen auf der Verordnung selbst vornehmen können, ohne dafür eine erneute Unterschrift einholen zu müssen. Ausnahmen sind die Angaben zum Heilmittel und zur Verordnungsmenge. Für Änderungen dieser Angaben ist weiterhin die Arztunterschrift mit Datumsangabe notwendig. Diese Empfehlungen und Regelungen gelten für alle Behandlungen, die bis einschließlich 31. Mai 2020 durchgeführt werden.
Bis zum 30. Juni dieses Jahres gilt, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden können und ihnen die Portokosten in Höhe von 90 Cent erstattet werden. Voraussetzung ist, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 40122.
Weitere Erleichterungen für die Heilmittelverordnung und die Heilmittelbehandlung unter:
Praxisinfo: Heilmittel und telefonische Konsultationen (PDF, 420 KB)