Um Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln infolge der Coronavirus-Pandemie vorzubeugen und im Fall von temporären Engpässen die Verfügbarkeit von davon betroffenen Arzneimitteln zu verlängern, sollten Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln folgende Punkte besonders berücksichtigen:
- Keine Mehrfachverordnungen: Insbesondere bei chronisch kranken Patienten wie im bisher gewohnten Umfang nur Quartalsbedarf verordnen (Empfehlung: N3-Packung, weil diese besser lieferbar sind).
- Keine zusätzlichen Privatrezepte: Soweit aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich, sollte hierauf verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.
- Aut-idem ermöglichen: Stellen Sie, wenn möglich, eine Wirkstoffverordnung aus und wenden Sie das Austauschverbot (Aut-idem-Kreuz) nur in medizinisch begründeten Einzelfällen an.
Praxisinfo: Schutzausrüstung – KVNO startet Ausgabe über regionale Ausgabestellen (PDF, 170 KB)