Weil sich viele Ausstiegsszenarien vorrangig mit wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen befassen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Konzept entwickelt, das sich auf medizinische und versorgungspraktische Aspekte konzentriert. Zentrale Punkte sind die Trennung der Patienten, die gezielte Testung und der Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen sowie des medizinischen Personals.
Konsequente Patienten-Separierung
Ein Schwerpunkt der Überlegungen der KBV ist es, COVID-19-Verdachts- und Erkrankungsfälle so gut wie möglich von anderen Patienten zu trennen. Zu diesem Zweck haben die Kassenärztlichen Vereinigungen, in Teilen gemeinsam mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst, während der akuten Phase des Anstieges der Infektionszahlen und der Shut-down-Maßnahmen den Aufbau eines flächendeckenden Netzes besonderer Versorgungseinrichtungen angestoßen. Die KV Nordrhein hat zum Beispiel frühzeitig damit begonnen, in Kooperation mit anderen Gesundheitseinrichtungen Abstrich- und Diagnostikzentren aufzubauen. 48 sind es aktuell, für 26 stellt die KVNO ärztliches Personal.
Mittelfristig ist es laut KBV-Strategie notwendig, die Aufgaben solcher Zentren in den Regelbetrieb zu integrieren. Hierfür sollten insbesondere geeignete hausärztliche, kinderärztliche und in Teilen auch fachärztliche Praxen flächendeckend „Infektsprechstunden“ anbieten, um auf diese Weise besonders gefährdete Patienten von mutmaßlichen COVID-19 Patienten getrennt zu versorgen.
Konsequentes Monitoring und Testen
Als weitere wichtige Reaktion auf eine stufenweise Lockerung der Shut-down-Maßnahmen nennt die KBV das ambulante Monitoring von Patienten mit mild verlaufenden COVID-19-Erkrankungen über den gesamten Zeitraum ihrer Quarantäne – zum Beispiel in Form von täglichen Telefonaten, Selbstdokumentationen im Rahmen von (digitalen) Patiententagebüchern, elektronischer Übermittlung der Daten an den betreuenden Hausarzt oder Videosprechstunden. Die KBV hält es darüber hinaus für wichtig, weiterhin in gezielte PCR-Tests für die Risikobevölkerung und die im Gesundheitswesen Tätigen zu investieren.
Antikörpernachweise seien derzeit für eine Exit-Strategie kein tragfähiger Baustein. Sie seien immer retrospektiv, könnten keine infektiösen Personen erkennen und eigneten sich daher allenfalls für Immunitätsfeststellungen in der allgemeinen Bevölkerung.
Die Exit-Strategie der KBV unter dem Titel „Back to life“ finden Sie hier:
https://www.kbv.de/media/sp/2020_04_16_Backtolife.pdf
Praxisinfo: Pflegeheimversorgung, Schutzmasken und DMP-Ausnahmeregelungen (PDF, 500 KB)