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Alle Abstriche für Tests zum Nachweis einer COVID-19-Erkrankung werden ab sofort zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt. Das gilt auch für Tests in Pflegeheimen inklusive des Pflegeheimpersonals. Darauf haben sich der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, und Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, verständigt. Die Vereinbarung erfolgte aufgrund der unklaren Situation zur Kostenübernahme für COVID-19-Tests in Abstrich- und Diagnosezentren in Nordrhein und der Tatsache, dass aktuell keine landeseinheitliche Verfahrensanweisung zum Umgang mit ggf. unterschiedlichen Kostenträgern vorliegt.

Für Vertragsärztinnen und -ärzte bedeutet die Vereinbarung, dass sie keine Regresse zu befürchten haben, wenn Sie Testungen auf COVID-19 außer bei ihren Pflegeheim-Patienten auch bei Beschäftigten des Pflegeheims (vorsorgliche Reihentestungen) vornehmen.

Generell haben sich KBV und GKV-Spitzenverband bereits zu Beginn der Corona-Pandemie darauf geeinigt, dass alle aufgrund des Verdachts auf eine Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlichen ärztlichen Leistungen seit dem 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär honoriert werden. Sie sind mit der EBM-Ziffer 88240 abzurechnen.

Praxisinfo: Themen unter anderem AU-Bescheinigung und Kostenübernahme von Tests in Pflegeheimen (PDF, 440 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.