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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weist darauf hin, dass es durch eine verstärkte Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Paracetamol kommt. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte werden aufgefordert, verschreibungspflichtige paracetamolhaltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.

Auch bei den Pneumokokken-Impfstoffen Pneumovax® 23 und Prevenar®13 gibt es Lieferengpässe.

Um Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln infolge der Coronavirus-Pandemie vorzubeugen und im Fall von temporären Engpässen die Verfügbarkeit von davon betroffenen Arzneimitteln zu verlängern, sollten Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln folgende Punkte besonders berücksichtigen:

  • Keine Mehrfachverordnungen: Insbesondere bei chronisch kranken Patienten wie im bisher gewohnten Umfang nur Quartalsbedarf verordnen (Empfehlung: N3-Packung, weil diese besser lieferbar sind).
  • Keine zusätzlichen Privatrezepte: Soweit aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich, sollte hierauf verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.
  • Aut-idem ermöglichen: Stellen Sie, wenn möglich, eine Wirkstoffverordnung aus und wenden Sie das Austauschverbot (Aut-idem-Kreuz) nur in medizinisch begründeten Einzelfällen an.

Praxisinfo: Rezepte ohne Einlesen der eGK (PDF, 170 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.