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Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die allgemeine Verpflichtung, Mund und Nase im ÖPNV, beim Einkauf und auch in Arztpraxen zu bedecken. Das kann durch das Tragen eines textilen Mund-Nasen- Schutzes geschehen, etwa durch so genannte „Alltagsmasken“, auch „Community-Masken“ genannt. Auch die Bedeckung mit einem Schal oder Tuch ist erlaubt. Wie die NRW-Landesregierung heute mitgeteilt hat, erstreckt sich die „Maskenpflicht“ auf

  • Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • sämtliche zulässige Verkaufsstellen und Handelsgeschäfte (z. B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Tankstelle, Banken oder Poststellen), Wochenmärkte, die Abholung von Speisen und Getränken innerhalb der gastronomischen Einrichtungen sowie sämtliche Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“ oder „Factory Outlets“,
  • sämtliche Verkaufs- und Ausstellungsräume von Handwerkern und Dienstleistern sowie die Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden – ausgenommen Personen, die im Rahmen der Dienstleistung ein Fahrzeug lenken,
  • die Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen, also auch Schulbusse, Haltestellen oder U-Bahnhöfe.

Im Hinblick auf die Maskenpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger weist die KV Nordrhein ausdrücklich darauf hin, dass sämtliches Schutzmaterial, das vom Bundesgesundheitsministerium an die KV geliefert oder selber durch die KV angeschafft wird, ausschließlich den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. „Wir verteilen unser Material so schnell und umfassend wie möglich ausschließlich an die Niedergelassenen in Nordrhein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.