Das Robert Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass sich in der kommenden Grippe-Saison 2020/2021 wegen der Corona-Pandemie wesentlich mehr Menschen impfen lassen möchten als bisher. Entsprechend höher wird der Bedarf der Praxen an Grippeimpfstoff ausfallen. Die KV Nordrhein empfiehlt daher, die bislang gemeldeten Bestellmengen zu überprüfen und wenn nötig weitere Dosen Grippeimpfstoff bis spätestens Ende April vorzubestellen.
Der Grippeimpfstoff für die Standard- und Indikationsimpfungen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie wird als Sprechstundenbedarf verordnet. Pro Verordnungsblatt sollten bis zu maximal 70 Dosen bestellt werden, um eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung zu ermöglichen.
Eine VerordnungsInformation Nordrhein (VIN) zur Bestellung des Grippeimpfstoffes 2020/2021 finden Sie hier:
Praxisinfo: Themen unter anderem Schutzausrüstung, Impfstoffe und Kodierungsvorgaben (PDF, 180 KB)