Derzeit fallen unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus, ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich. Deshalb wird jetzt die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V für Ärzte und Psychotherapeuten um ein Quartal verlängert. Die Verlängerung gilt auch, wenn Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.
Weitere Informationen:
Praxisinfo: Schutzmaterial und Fortbildungs-Nachweispflicht (PDF, 370 KB)