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Um die Versorgung mit Heilmitteln während der Corona-Pandemie zu erleichtern, sind die Fristen für Therapien und Verordnungen von Heilmitteln bis vorerst zum 30. April 2020 neu geregelt worden. Heilmitteltherapien können danach vorerst für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden (bisher 14 Kalendertage). Der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung muss nach dem 17. Februar 2020 liegen.

Auch die Maximalfrist zwischen Verordnungsdatum und Therapiebeginn (bisher 14 Tage, Podologie/Ernährungstherapie 28 Tage) wird vorerst für alle nach dem 18. Februar 2020 ausgestellten Verordnungen aufgehoben.

Ärztliche Verordnungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene haben eine entsprechende Empfehlung an die Krankenkassen veröffentlicht, diese Fristüberschreitungen vorerst nicht mehr zu prüfen. Die Empfehlung bezieht sich auf sämtliche Heilmittel, die Vertragsärzte verordnen dürfen: Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Sollten Korrekturen bzw. Ergänzungen auf den ausgestellten Heilmittelverordnungen erforderlich sein, können die Heilmittelerbringer (mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“ und „Verordnungsmenge“) diese selbst vornehmen, ohne dafür eine erneute Unterschrift vom Arzt einholen zu müssen. Videobehandlungen oder telefonische Beratungen für Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie und für bestimmte physiotherapeutische Maßnahmen sind mit vorheriger Einwilligung des Versicherten möglich.

Praxisinfo: Rezepte ohne Einlesen der eGK (PDF, 170 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.