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Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen „Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal (auch bei Personalmangel) in Arztpraxen und Krankenhäusern“ aktualisiert. Die Handlungsoptionen sollen nur in Situationen zur Anwendung kommen, in denen ein relevanter Personalmangel (adäquate Versorgung der Patienten nicht gewährleistet) vorliegt und andere Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Personalbesetzung ausgeschöpft sind.

Bisher galt für medizinisches Personal, dass außer der Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden auch ein negativer PCR-Test aus zwei im Abstand von 24 Stunden durchgeführten Abstrichen erforderlich war, um die Arbeit wieder aufnehmen zu dürfen. Diese Prozedur wurde nun verkürzt auf zwei zeitgleich durchgeführte Naso- und Oropharyngealabstriche. Im Labor ist eine einzelne PCR-Untersuchung ausreichend nach Überführung zweier Abstrichtupfer in dasselbe Transportmedium oder Abnahme mit demselben Abstrichtupfer zunächst oropharyngeal, dann nasopharyngeal. Bei negativem Testergebnis ist die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Arbeit gegeben.

Analog gilt dies jetzt auch für die Entlassung aus dem Krankenhaus oder der häuslichen Isolierung.

Nähere Informationen erhalten Sie beim RKI:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html

An- und Ablegen von Schutzkleidung üben! Das richtige An- und Ablegen der Schutzkleidung verringert das Infektionsrisiko. Auf den Seiten des Robert Koch-Instituts sind jetzt bebilderte Instruktionen eingestellt:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/PSA_Fachpersonal/Dokumente_Tab.html

Lehrvideos der Uniklinik Düsseldorf zeigen die wichtige Routine in bewegten Bildern:

https://www.youtube.com/watch?v=zS2PYuyjx4g
https://www.youtube.com/watch?v=616xIxD47As

Praxisinfo: Themen unter anderem AU-Bescheinigung und Kostenübernahme von Tests in Pflegeheimen (PDF, 440 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.