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Voraussichtlich ab dem 3. April ist der Pneumokokken-Impfstoff Pneumovax®23 wieder lieferbar. Die Firma MSD konnte zwei Chargen des Impfstoffes aus Japan importieren. Verpackung und Gebinde haben deshalb eine japanische Kennzeichnung. Auch die Klebeetiketten mit der Charge sind in japanischen Schriftzeichen. Bitte notieren Sie im Impfpass daher handschriftlich, dass es sich um Pneumovax®23 handelt. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert auf seiner Seite über den japanischen Import. Dort sind auch Fotos hinterlegt.

Der Impfstoff ist nur begrenzt haltbar (bis 11. Juni 2020) und sollte deshalb möglichst schnell verimpft werden. Die Bestellung kann weiterhin über den Sprechstundenbedarf erfolgen.
Die bisherigen Einschränkungen für Pneumovax®23 aufgrund des Lieferengpasses gelten weiter, sodass bevorzugt Personen über 70 Jahre und Patienten mit Immundefizienz oder chronischen Atemwegserkrankungen geimpft werden sollten. Empfehlungen zur Verordnung finden Sie auf den Seiten des RKI.

https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Lieferengpaesse/Lieferengpaesse_node.html;jsessionid=3B89623F864DA3E2AD9E0B3C7C409A9E.internet061#doc6917942bodyText6

Der Vertriebsweg über den Großhandel wurde erstmalig über eine Kooperation mit dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) organisiert. Das PEI bittet daher die Ärzteschaft um Rückmeldung per E-Mail an mikrobiologie@pei.de, ob das System funktioniert, das heißt, ob die Ware flächendeckend in Deutschland ankommt. Vor dem Hintergrund, dass das PEI – sollte sich das System als gut und effizient erweisen – diesen Weg in schwierigen Situationen erneut nutzen möchte, sind Rückmeldungen besonders wichtig, wenn der Impfstoff nicht erhältlich ist.

Praxisinfo: Themen unter anderem Schutzausrüstung, Impfstoffe und Kodierungsvorgaben (PDF, 180 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.