Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat die große Koalition einen weiteren umfangreichen Gesetzentwurf „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorgelegt. Zu den wesentlichen neuen Regelungen gehören zusätzliche Meldepflichten bei Verdachts- und Krankheitsfällen und die Ausweitung der Testverfahren zu Covid-19. Mit den Maßnahmen ist auch eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verbunden.
Der Kabinettsbeschluss soll bereits am 29. April erwirkt werden. In Kraft treten soll das Gesetz voraussichtlich Mitte Juni. Laut Gesetzentwurf wird die Prüfung einer Infektion oder Immunität meldepflichtiger Erkrankungen durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Damit können nicht nur symptomatische, sondern auch asymptomatische Personen im Rahmen der ärztlichen Behandlung untersucht werden. Offen ist noch, ob wiederholte Prüfungen auf Immunität ebenfalls von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Für die Privatkassen wären entsprechende Regelungen vorzusehen.
„Dazu benötigen wir eine klare und unmissverständliche Regelung ohne weitere Bürokratie in den Diagnosezentren. Die Finanzierung der Leistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird zeitnah benötigt. Aus diesem Grund setzen wir uns zusammen mit der KBV vehement dafür ein, die Regelungen rückwirkend ab dem ersten Quartal in Kraft zu setzen“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.