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Pflegende Angehörige haben seit Mitte März Anspruch auf eine stationäre medizinische Rehabilitation, ohne zuvor ambulante Reha-Leistungen in Anspruch genommen zu haben. Zudem besteht ein Anspruch auf Mit-Aufnahme und Versorgung der Pflegebedürftigen in derselben Einrichtung oder alternativ auf die Koordination der Versorgung in einer anderen Einrichtung durch die Kranken- und Pflegekasse. Den Wunsch der pflegenden Angehörigen gibt die Vertragsärztin/der Vertragsarzt auf der Verordnung an.

Das Formular zur Verordnung (Muster 61) wurde zum 1. April angepasst. Aufgrund der derzeitigen Situation kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen das geänderte Verordnungsformular rechtzeitig in alle Systeme integrieren können. Deshalb dürfen Praxen bis einschließlich 30. Juni noch das bisherige Formular verwenden.

Praxisinfo: Themen unter anderem Schutzausrüstung, Impfstoffe und Kodierungsvorgaben (PDF, 180 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.