Site Loader

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken bei Lieferengpässen für die Verwendung in der ambulanten Versorgung konkretisiert. Atemschutzmasken dürfen vom medizinischen Personal demnach unter bestimmten Bedingungen mehrfach auch für die Versorgung verschiedener Patienten weiterverwendet werden. Damit besteht jetzt auch für das Personal in Arztpraxen die Möglichkeit, eine Schutzmaske mehrmals zu tragen, wenn es an Material fehlt.

In einer früheren Empfehlung hatte das RKI die Möglichkeit der Mehrfachnutzung von MNS und FFP-Masken noch an die Bedingung geknüpft, dass die Masken nur patientenbezogen während einer Schicht durch dasselbe Personal getragen werden darf. Diese Regelung zielte vorrangig auf Kliniken ab. Die Anpassung der Empfehlung an den Versorgungsalltag in Arztpraxen kann dazu beitragen, die Knappheit an MNS und FFP2/3-Masken gegebenenfalls etwas zu entschärfen.

Die RKI-Empfehlung enthält auch Hinweise zur Wiederverwendung. So ist die Maske so abzusetzen, dass hierdurch eine Kontamination vor allem der Innenseite der Maske beziehungsweise des Gesichts verhindert wird, zum Beispiel durch eine vorherige Handschuhdesinfektion. Die Maske sollte außerdem trocken an der Luft und nicht in geschlossenen Behältern zwischengelagert werden. Ausführliche Empfehlungen zur Mehrfach- und Wiederverwendung von Atemschutzmasken erhalten Sie beim RKI.

Weitere Informationen:

Praxisinfo: Pflegeheimversorgung, Schutzmasken und DMP-Ausnahmeregelungen (PDF, 500 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.