Schmerztherapeutische Gespräche können ab 1. April auch per Video erfolgen. Diese Möglichkeit besteht nicht nur während der Coronavirus-Pandemie, sondern dauerhaft. Das hat der Bewertungsausschuss heute beschlossen. Die Voraussetzung zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 30708 für die Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie wird im EBM-Abschnitt 30.7.1 entsprechend angepasst. Mit dieser Entscheidung wurde der Einsatz der Videosprechstunde erneut erweitert.
Praxisinfo: Themen wie Ausgabe von Schutzausrüstung, Schutzschirm für Praxen und VV (PDF, 200 KB)