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Schmerztherapeutische Gespräche können ab 1. April auch per Video erfolgen. Diese Möglichkeit besteht nicht nur während der Coronavirus-Pandemie, sondern dauerhaft. Das hat der Bewertungsausschuss heute beschlossen. Die Voraussetzung zur Abrechnung der Gebührenordnungsposition 30708 für die Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie wird im EBM-Abschnitt 30.7.1 entsprechend angepasst. Mit dieser Entscheidung wurde der Einsatz der Videosprechstunde erneut erweitert.

Praxisinfo: Themen wie Ausgabe von Schutzausrüstung, Schutzschirm für Praxen und VV (PDF, 200 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.