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Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können Heilmitteltherapien vorerst für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden. Auch die Maximalfrist zwischen Verordnungsdatum und Therapiebeginn wird vorerst aufgehoben. In beiden Fällen behalten ärztliche Verordnungen ihre Gültigkeit. Die Sonderregelung betrifft sämtliche Heilmittel, die Vertragsärzte verordnen dürfen: Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Sie gilt vorerst bis 30. April.

Bisher dürfen Heilmitteltherapien maximal 14 Kalendertage unterbrochen werden, bei der Podologie und Ernährungstherapie 28 Tage. Außerdem dürfen bisher höchstens 14 Kalendertage zwischen Verordnungsdatum und Beginn der Therapie liegen (bei der Podologie und Ernährungstherapie 28 Tage). Nach Ablauf der Frist benötigen Patienten eine neue ärztliche Verordnung. Bis zum 30. April müssen Patienten nun nicht erneut einen Arzt aufsuchen, um sich eine Heilmittelverordnung ausstellen zu lassen, wenn sie ihre Therapie unterbrochen oder später angetreten haben. Heilmitteltherapeuten können die entsprechenden Leistungen abrechnen.

Praxisinfo: Schutzausrüstung – KVNO startet Ausgabe über regionale Ausgabestellen(PDF, 170 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.