Der gemeinsame Krisenstab des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums der Gesundheit hat am Dienstag, 3. März, beschlossen, medizinische Schutzausrüstung zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser und Bundesbehörden zu beschaffen. Gleichzeitig hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Exportstopp von medizinischer Schutzausrüstung ins Ausland angeordnet. Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute mitgeteilt, dass das Land eine Million Schutzmasken erworben hat. In Kürze sollen 20.000 der Atemmasken zur Verfügung stehen, die dann an Krankenhäuser und Praxen verteilt werden.
Koordiniert werde die Verteilung voraussichtlich über das Ministerium beziehungsweise über die zuständigen örtlichen Gesundheitsämter. Sobald wir nähere Informationen zur Verteilung erhalten, informieren wir Sie darüber. Über 7000 Atemschutzmasken, knapp 3000 Schutzanzüge und 2000 Test-Sets habe das Land bereits in den Kreis Heinsberg geschickt.
Die KV Nordrhein steht in engem Austausch mit dem Ministerium – auch wenn für die Handlungsfähigkeit während Pandemien weder die KVen noch die Ärzte zuständig sind. Die KV Nordrhein hat in den vergangenen Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, Schutzmaterialen für die Praxen in Nordrhein zu beschaffen. Die nordrheinischen Notdienstpraxen konnten wir bereits ausstatten, auch Praxen im Kreis Heinsberg werden ab morgen nach Bedarf beliefert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist mit dem Robert Koch-Institut im Gespräch, die bestehenden Regelungen für die empfohlene Anwendung von Schutzausrüstungen anzupassen. Laut KBV werde eine neue Empfehlung wahrscheinlich dahin gehen, dass Schutzausrüstung nicht für das gesamte Praxisteam rund um die Uhr vorgesehen sei, sondern nur bei aerosolbildenden Tätigkeiten (Rachenabstrich, Husten beim Abhören) FFP2-Masken getragen werden sollten. Alles andere sei mit Händehygiene zu regeln, heißt es von der KBV. Ein Ergebnis wird noch in dieser Woche erwartet. Die KBV stellt aber zugleich klar, dass es letztlich Sache des Arbeitgebers, also des Praxisinhabers, sei, unter welchen Umständen er seinen Mitarbeitern empfehlen kann, weiterzuarbeiten.
Praxisinfo: Coronavirus – Versorgung der Praxen mit Schutzmaterial (PDF, 180 KB)