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In Anbetracht der aktuellen Versorgungsengpässe bei medizinischen Einmal-Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) und filtrierenden Halbmasken (Einmal-FFP-Masken) müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, Masken mehrfach zu verwenden.

Das Robert Koch-Institut hat eine Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung veröffentlicht mit Anleitungen, um Masken aufzubereiten und wieder zu verwenden.

  1. MNS-Masken können nach geeigneter Wiederaufbereitung bei 65-70 Grad Celsius wiederverwendet werden.
  2. FFP2/3-Masken mit CE-Kennzeichnung oder solche, die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind, können ebenfalls nach Hitzebehandlung wiederverwendet werden.
  3. FFP2/3-Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan sind vor Wiederaufbereitung einem Schnelltest zur Temperaturbeständigkeit zu unterziehen. Masken chinesischer Herkunft dürften bei Importen aktuell den größten Mengenanteil ausmachen. Sie fallen in die Nummer 2 und können unter den genannten Bedingungen wiederaufbereitet werden.

Die ausführlichen Beschreibungen finden Sie hier:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/einsatz-schutzmasken-einrichtungen-gesundheitswesen.pdf?__blob=publicationFile

Die Maßnahmen zur Wiederaufbereitung sollen auf maximal sechs Monate befristet werden, innerhalb dieses Zeitraums sollen Produktionskapazitäten in Deutschland aufgebaut werden.

Praxisinfo: Schutzmaterial und Fortbildungs-Nachweispflicht (PDF, 370 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.