Site Loader

Eine Sonderregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch zu den DMP-Programmen getroffen. Danach kann der behandelnde Arzt die physischen Schulungen in diesem Jahr vorübergehend aussetzen. Sofern zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 geboten, müssen Patientinnen und Patienten 2020 nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen.

Die quartalsbezogene Dokumentation ist für das erste bis dritte Quartal 2020 nicht erforderlich, soweit sie sich auf Untersuchungen bezieht, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht durchgeführt werden, und nicht über einen telemedizinischen Kontakt durch den Leistungserbringer erhoben werden kann.

Die bestehende Regelung, wonach Patienten aus dem Programm ausgeschrieben werden, wenn über zwei Quartale keine Dokumentation erfolgt ist oder der Patient an keiner Schulung teilgenommen hat, ist somit ebenfalls vorübergehend ausgesetzt. Ärzte müssen keine Ausschreibung ihrer Patienten aus den DMP befürchten, wenn sie sie zum Schutz vor einer COVID-19-Infektion nicht einbestellen. Es ist somit nicht notwendig, an DMP teilnehmende Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankungen zur Risikogruppe gehören, allein wegen der Dokumentationsanforderung in die Praxis kommen zu lassen. Sofern es nach medizinischem Ermessen möglich und nötig ist, sollten die Schulungen und Dokumentationen jedoch durchgeführt werden. Nur durchgeführte und an die Datenstelle übermittelte Dokumentationen können abgerechnet werden.

Praxisinfo: Rezepte ohne Einlesen der eGK (PDF, 170 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.