Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse – hat uns aufgefordert, einen von ihr vorgegebenen Text zu veröffentlichen. Dieser Aufforderung wird nachstehend ohne Kommentierung durch die KV Nordrhein gefolgt.
„Mit der KVNO Praxisinformation vom 20.04.2020 informierten wir darüber, dass alle Abstriche für Tests zum Nachweis einer COVID-19-Erkrankung ab sofort zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen seien. Das gelte auch für Tests in Pflegeheimen inklusive des Pflegeheimpersonals. Diese Aussage ist nicht zutreffend. Eine entsprechende Absprache zwischen der KV Nordrhein und der AOK Rheinland/Hamburg wurde nicht getroffen.
Zutreffend ist, dass KV Nordrhein und Krankenkassen gemeinsam eine umfassende Lösung der Kostenübernahmeproblematik anstreben. Dazu wird es mit den Verantwortlichen des Landes NRW kurzfristig Gespräche geben. Bis dahin gilt weiterhin, dass die Entscheidung, wer zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung auf SARS-CoV-2 getestet wird, von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auf Basis der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) getroffen wird.“