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Ärzte können während der Corona-Pandemie therapeutische Gespräche zur Substitutionsbehandlung auch per Telefon oder Videosprechstunde führen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. Juni befristet und gilt für therapeutische Gespräche, die mindestens zehn Minuten dauern. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Zudem dürfen Ärzte in diesem Zeitraum therapeutische Gespräche (GOP 01952) vorübergehend achtmal statt bislang viermal im Quartal berechnen.

Unabhängig von der Ausbreitung des Coronavirus wurde ferner die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Rückwirkend ab 1. April können substituierende Ärzte einmal in der Behandlungswoche die GOP 01953 (130 Punkte/14,28 Euro) abrechnen. Damit werden die subkutane Applikation und die Nachsorge honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Hintergrund ist, dass das Buprenorphin-Depotpräparat (Buvidal®) zugelassen ist und seine subkutane Verabreichung zu den anerkannten Behandlungsmethoden Opioidabhängiger zählt. Bislang gab es keine Möglichkeit, die damit verbundenen Leistungen über den EBM abzurechnen. Dies ist nun befristet bis zum 30. September möglich.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.