Angesichts der besonderen Versorgungssituation kann in der Unfallversicherung von Vorgaben des Vertrages „Ärzte/Unfallversicherungsträger“ abgewichen werden. Zudem wird erstmalig der Einsatz von Videosprechstunden übergangsweise ermöglicht, insofern ein zertifizierter Videodienstanbieter eingesetzt wird.
Für diese Arzt-Patienten-Kontakte kann die Nummer 1 UV-GOÄ abgerechnet werden, wobei eine entsprechende Kennzeichnung als Videobehandlung erfolgen muss. Auch Psychotherapeuten können entsprechend der Behandlungsziffern (P-Ziffern) Videosprechstunden abrechnen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherungsverband für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben erklärt, dass Vertragsärzte etwa von Formfristen bei der Erstattung abweichen können – zum Beispiel bei der ärztlichen Unfallmeldung oder beim Durchgangsarztbericht.
Erklärung der DGUV zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Stand: 16.03.2020)
Diese Übergangsregelungen gelten rückwirkend ab 16. März und zunächst bis zum 30. Juni 2020; für Psychotherapeuten bis 30. September 2020.
Liste zertifizierter Videodienstanbieter: https://www.kbv.de/media/sp/liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf