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Angesichts der besonderen Versorgungssituation kann in der Unfallversicherung von Vorgaben des Vertrages „Ärzte/Unfallversicherungsträger“ abgewichen werden. Zudem wird erstmalig der Einsatz von Videosprechstunden übergangsweise ermöglicht, insofern ein zertifizierter Videodienstanbieter eingesetzt wird.

Für diese Arzt-Patienten-Kontakte kann die Nummer 1 UV-GOÄ abgerechnet werden, wobei eine entsprechende Kennzeichnung als Videobehandlung erfolgen muss. Auch Psychotherapeuten können entsprechend der Behandlungsziffern (P-Ziffern) Videosprechstunden abrechnen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherungsverband für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben erklärt, dass Vertragsärzte etwa von Formfristen bei der Erstattung abweichen können – zum Beispiel bei der ärztlichen Unfallmeldung oder beim Durchgangsarztbericht.

Erklärung der DGUV zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Stand: 16.03.2020)

Diese Übergangsregelungen gelten rückwirkend ab 16. März und zunächst bis zum 30. Juni 2020; für Psychotherapeuten bis 30. September 2020.

Liste zertifizierter Videodienstanbieter:
https://www.kbv.de/media/sp/liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf

Praxisinfo: eilige Laborbefundung, Portoerstattung, Unfallversicherung und Rechtsverordnung zu vollstationären Pflegeeinrichtungen (PDF, 590 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.