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Angesichts der Infektionsgefahr durch die COVID-19-Pandemie wird das Mammographie-Screening vorerst ausgesetzt. Die Standorte aller Screening-Einheiten werden vorübergehend geschlossen. Bis zum 30. April werden keine Einladungen verschickt. Nach Beendigung der Aussetzung wird der Einladungsversand umgehend nachgeholt. Alle anspruchsberechtigten Frauen, die wegen der Aussetzung keine Einladung erhalten haben, behalten ihren Leistungsanspruch – insbesondere Frauen, die bis zum Ende der Aussetzungsfrist das 70. Lebensjahr vollendet haben werden.

Die bis zur Aussetzung erstellten Screenings sind noch zu befunden. Frauen, bei denen ein auffälliger Befund festgestellt wurde, erhalten unverändert eine zeitnahe Abklärungsdiagnostik. Frauen mit akut auffälligen Befunden außerhalb des Screenings werden wie bisher kurativ versorgt.

Die vorübergehende Aussetzung des Screening-Betriebs hat Auswirkungen auf die Qualitätssicherungsvorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und auf den Anhang 9.2 des Bundesmantelvertrags für Ärzte. Befristete Änderungsbeschlüsse dieser Regelungen werden derzeit vorbereitet.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.kbv.de

Praxisinfo: Untersuchungszeiträume ab U6 bis Ende September ausgesetzt (PDF, 130 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.