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Bei bekannten Patienten gilt für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das übliche Verfahren: Findet in einem Quartal ausschließlich ein telefonischer Kontakt statt, übernehmen Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenkartei. Die Vorlage der eGK ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Dies gilt für:

  • Folgeverordnungen für Arzneimittel (einschließlich BtM-Rezepte)
  • Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
  • Überweisungen (Muster 6 und 10)
  • Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege (Muster 12)
  • Folgeverordnungen für Heilmittel (Muster 13 Physiotherapie und Podologie, Muster 14 Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Muster 18 Ergotherapie und Ernährungstherapie).

Praxisinfo: Schutzausrüstung – KVNO startet Ausgabe über regionale Ausgabestellen(PDF, 170 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.